AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnehmerinformationen
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

(1.1.) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der
IFF Institut für Fach- und Führungskräfte GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Tarik Ünal
Cottbuser Str. 1
51063 Köln
Telefon: +49 (0) 221 – 84 63 87 49
Telefax: +49 (0) 221 – 84 63 87 48
E-Mail: info@iff-institut.de
Internet: https://www.iff-institut.de
USt.-IdNr.: DE324745968
Sitz der Gesellschaft: Köln
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 98272

(im Folgenden „Veranstalter” genannt) und unseren Kunden (im Folgenden „Teilnehmer“, gemeinschaftlich auch „die Parteien“ genannt). Sofern nachfolgend eine geschlechtsspezifische grammatische Formulierung benutzt wird, stellt dies keine Herabsetzung des jeweils nicht oder unvollständig formulierten Geschlechts dar.

(1.2.) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Verbraucher ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(1.3.) Die AGB des Veranstalters gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Veran- stalter deren Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

(1.4.) Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Ge- schäftsbeziehungen, ohne dass der Veranstalter nochmals auf sie hinweisen müssten. Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Veranstalter dem ausdrücklich zugestimmt hat.

(1.5.) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Teilnehmer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung in Textform (per E-Mail) des Veranstalters maßgebend.

§ 2 Vertragsgegenstand

(2.1.) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Teilnahme an geförderten und nicht geförderten Maßnahmen (im Folgenden „Veranstaltung“) des Veranstalters, die der Teilnehmer mit dem Veranstalter hinsichtlich der auf der Website und in den Geschäftsräumen des Veranstalters sowie in den Buchungsformularen dargestellten Veranstaltungen abschließt. Die angebotenen Veranstaltungen können sowohl Weiterbildungen, Fortbildungen als auch Umschulungen sein.

(2.2.) Für jede Veranstaltung sind grundsätzlich Vorkenntnisse und Qualifizierungsziele bzw. -inhalte erforderlich. Der Veranstalter behält sich Änderungen im Kursablaufplan vor. Änderungen werden in Abstimmung mit dem jeweiligen Kostenträger erfolgen, insbesondere, wenn die Änderungen wegen Veränderungen des Marktumfelds oder wegen technischer Aktuali- sierung notwendig erscheinen. Im Übrigen gilt im Hinblick auf Änderungen der Veranstaltungen Ziffer 10. dieser AGB.

(2.3.) Der Teilnehmer erhält bei Beginn des Unterrichts eine Aufstellung der Unterrichtstage (Stundenplan).

§ 3 Leistungen des Veranstalters

(3.1.) Der Veranstalter bietet sowohl Präsenz- als auch Online-Veranstaltungen an. Der Inhalt der Veranstaltung ist aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung auf der Website oder dem Teilnehmer per E-Mail übersandten Buchungsformular oder in den Geschäftsräumen des Veranstalters auslie- genden bzw. dem Teilnehmer mitgeteilten Information zu entnehmen.

(3.2.) Die Präsenz-Veranstaltungen finden in den Räumlichkeiten des Veranstalters statt. Der Veranstalter erbringt seine Leistungen im persönlichen Kontakt mit dem Teilnehmer. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet eine bestimmte Räumlichkeit zur Durchführung der gewünschten Veranstaltung zu nutzen, sofern sich aus der Veranstaltungsbeschreibung des Veranstalters nach Ziffer 3.1. nichts anderes ergibt.

(3.3.) Die vom Veranstalter angebotenen Online-Veranstaltungen finden in der Regel in elektronischer Form per Online-Video-Konferenz unter Einsatz entsprechender technischer Mittel statt. Hierzu benötigt der Teilnehmer insbesondere ein geeignetes Endgerät und einen Zugang zum Internet sowie einen Zugang zur Anwendungssoftware des Veranstalters. Weitere Informationen zu Systemvoraussetzungen zur Teilnahme an einer Online-Video-Veranstaltung findet der Teilnehmer in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung gem. Ziffer 3.1.. Alternativ werden dem Teilnehmer die Systemvoraussetzungen in Textform (per E-Mail) oder in den Geschäftsräumen vor Ort mitgeteilt. Soweit zuvor vertraglich vereinbart, erhält der Teilnehmer vor dem Start der Online-Veranstaltung von dem Veranstalter die hierzu erforderliche Anwendungssoftware als Downloadlink. Der vom Veranstalter bereitgestellte Downloadlink gilt nur für die Dauer der Veranstaltung. Für die Durchführung eines Nutzungsvertrages der Anwendungssoftware gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen im Verhältnis zwischen dem Anbieter der Anwendungssoftware und dem Teilnehmer sowie ggf. hiervon abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen des Anbieters.

(3.4.) Für das Vorliegen der technischen Systemvoraussetzungen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Eine Haftung des Veranstalters aufgrund des Nichtvorliegens der technischen Systemvoraussetzungen bzw. bei Vorliegen eines Mangels dieser beim Teilnehmer ist ausgeschlossen.

(3.5.) Darüber hinaus bietet der Veranstalter umsatzsteuerpflichtige Leis- tungen (z.B. Seminare) der IFF-Akademie an. Der Inhalt der Veranstaltung ist aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung auf der Website oder dem Teilnehmer per E-Mail übersandten Buchungsformular oder in den Geschäftsräumen des Veranstalters ausliegenden bzw. dem Teilnehmer mitgeteilten Information zu entnehmen.

(3.6.) Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die Leistungen höchstpersönlich zu erbringen. Er ist berechtigt, für die Erbringung des Leistungsgegenstandes Dritte als Subunternehmer einzuschalten. Ferner darf der Veranstalter sich zur Erfüllung des Vertrags eines oder mehrerer Erfüllungsgehilfen bedienen.

Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Auswahl eines bestimmten Veran- staltungsleiters für die ausgewählte Veranstaltung, sofern sich aus der Veranstaltungsbeschreibung auf der Website des Veranstalters nichts anderes ergibt.

(3.7.) Der Veranstalter erbringt seine vertragsgemäßen Leistungen mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit. Einen bestimmten Erfolg schuldet der Veranstalter aber nicht. Insbesondere übernimmt der Veranstalter keine Gewähr dafür, dass sich beim Teilnehmer ein bestimmter Lernerfolg einstellt oder dass der Teilnehmer ein bestimmtes Leistungsziel erreicht. Dies ist nicht zuletzt auch vom persönlichen Einsatz und Willen des Teilnehmers abhängig, auf den der Veranstalter keinen Einfluss hat.

§ 4 Anmeldung und Vertragsschluss

(4.1.) Die Präsentation und Bewerbung der beschriebenen Veranstaltungen auf der Website oder in dem Buchungsformular oder in den Geschäftsräumen des Veranstalters beworbenen Veranstaltungen stellen kein verbindliches Angebot seitens des Veranstalters zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern eine Einladung an den Teilnehmer, die auf der Website bzw. die im Buchungsformular des Veranstalters beschriebenen Leistungen zu buchen.

(4.2.) Sofern der Teilnehmer eine Kammerprüfung anstrebt, ist dieser selbst verpflichtet die erforderlichen Zugangsvoraussetzungen der zuständigen Kammer zu überprüfen und die entsprechende Nachzuweise vorzulegen.

(4.3.) Der Teilnehmer kann per Telefon, per E-Mail, postalisch oder über das auf der Website des Veranstalters vorgehaltene Buchungsformular eine unverbindliche Buchungsanfrage auf Abgabe eines Angebots an den Veranstal- ter richten.

(4.4.) Der Veranstalter lässt dem Teilnehmer auf dessen Buchungsanfrage hin in Schrift- oder Textform (ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) ein verbindliches Angebot zur Buchung der vom Teilnehmer zuvor ausgewählten Veranstaltung des Veranstalters zukommen.

(4.5.) Dieses Angebot kann der Teilnehmer durch eine gegenüber dem Veranstalter abzugebende Annahmeerklärung per E-Mail oder postalisch oder durch Zahlung des vom Veranstalter angebotenen Entgeltes für die gebuchte Veranstaltung innerhalb von sieben (7) ab Zugang des Angebots annehmen, wobei für die Berechnung der Frist der Tag des Angebotszugangs nicht mitgerechnet wird. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Zahlungs- eingangs auf dem Geschäftskonto des Veranstalters maßgeblich. Fällt der letzte Tag der Frist zur Annahme des Angebots auf einen Samstag, Sonntag, oder einen am Sitz des Teilnehmers staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Nimmt der Teilnehmer das Angebot des Veranstalters innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, so ist der Veranstalter nicht mehr an sein Angebot gebunden. Hierauf wird der Veranstalter den Teilnehmer in seinem Angebot nochmals besonders hinweisen.

(4.6.) Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Buchungsabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Veranstalter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Teilnehmer bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Veranstalter oder von diesem mit der Buchungsabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

(4.7.) Sofern der Teilnehmer ausdrücklich gegenüber dem Veranstalter erklärt, weitere Teilnehmer für eine Veranstaltung anzumelden, verpflichtet sich der Teilnehmer für sämtliche in diesem Zusammenhang bestehenden Ansprüche gegenüber dem Veranstalter einzustehen.

§ 5 Widerrufsrecht

(5.1.) Als Verbraucher steht dem Teilnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu.

(5.2.) Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Veranstalter die Dienstleistung vollständig erbracht hat, dieser erst mit der Ausführung begonnen hat, nachdem der Teilnehmer dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und dieser gleichzeitig die Kenntnis darüber bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Veranstalter verliert. Die zu erbringende Zustimmungserklärung lautet: „Ich bin einverstanden und verlange ausdrücklich, dass der Veranstalter vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnt. Ferner ist mir bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Veranstalter mein Widerrufsrecht verliere.”

(5.3.) Darüber hinaus besteht das Widerrufsrecht nicht gem. § 312 g Abs. 2 S. 1 Ziffer 9 BGB bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

(5.4.) Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden Widerrufsbelehrung:

Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (IFF Institut für Fach- und Führungskräfte GmbH, Cottbuser Straße 1, 51063 Köln, Deutschland, Telefax: +49 (0) 221 – 84 63 87 48, E-Mail: info@iff-institut.de ) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahl- ungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei den folgenden Verträgen:
Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An
IFF Institut für Fach- und Führungskräfte GmbH, Cottbuserstr.1, 51063 Köln
E-Mail: info@iff-institut.de
Telefon: 0221/84 63 87 49
Telefax: 0221/84 63 87 48

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden
• Dienstleistung (*)
• Bestellt am (*)/erhalten am (*)
• Name des/der Verbraucher(s)
• Anschrift des/der Verbraucher(s)
• Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum
(*) Unzutreffendes streichen.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Teilnehmers

(6.1.) Der Teilnehmer wird dem Veranstalter bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen unterstützen. Er wird dem Veranstalter insbesondere die dafür erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen unentgeltlich, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks notwendig ist.

(6.2.) Soweit der Teilnehmer dem Veranstalter Informationen, Daten und Unterlagen zur Verwendung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Informationen, Daten und Unterlagen berechtigt ist. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die vom Teilnehmer zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geei- gnet sind, den mit der beauftragten Leistung verfolgten Zweck zu erreichen.

(6.3.) Sofern der Teilnehmer selbst Inhalte in der vom Veranstalter bereitgestellten Anwendungssoftware, Chats, Foren oder Blogbeiträge einstellen kann, hat dieser sicherzustellen, dass er durch das Einstellen von Inhalten (Texte, Bilder, Fotos, Videos, Namen, Marken u. Ä.) keine Rechte Dritter verletzt (z.B. Verletzung von Urheberrechten, Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Wettbewerbsverletzungen). Ein Verstoß liegt insbesondere bei der Überlassung von Inhalten vor, die folgende Punkte betreffen, darstellen oder beinhalten: Verfassungsfeindlichkeit; Rassismus und/oder Fremdenfeindlichkeit; Diskriminierung; Jugendgefährdung und/oder Gewaltverherrlichung und Extremismus irgendwelcher Art; Aufrufe und Anstiftung zu Straftaten und Gesetzesverstößen, Drohungen gegen Leib, Leben oder Eigentum; Hetzen gegen Personen oder Unternehmen; persönlichkeitsverletzende Äußerung- en, Verleumdung, Ehrverletzung und üble Nachrede von Nutzern und Dritten sowie Verstöße gegen das Lauterkeitsrecht; urheberrechtsverletzende Inhalte oder andere Verletzungen von Immaterialgüterrechten; sexuelle Belästigung von Nutzerinnen, Nutzern und Dritten; Pornografie; anstößige, sexisti- sche, obszöne, vulgäre, abscheuliche oder ekelerregende Materialien und Ausdrucksweisen.

(6.4.) Der Veranstalter ist berechtigt, die vom Nutzer eingestellten Inhalte zu löschen oder zu deaktivieren, wenn diese gegen die Rechte Dritter verstoßen oder Dritte wegen einer Rechtsverletzung Ansprüche geltend machen, deren Begründetheit nicht offenkundig auszuschließen ist.

(6.5.) Der Teilnehmer ist verpflichtet die in den Geschäftsräumen aushängende oder dem Teilnehmer in Textform (per E-Mail) mitgeteilte Hausordnung in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten.

§ 7 Entgelt und Zahlungsbedingungen

(7.1.) Sofern sich aus dem Angebot des Veranstalters nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Entgelt um Gesamtpreise. Das Entgelt ist gemäß § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit.

(7.2.) Sofern sich aus dem Angebot des Veranstalters nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen für die Angebote der IFF-Akademie um Gesamtpreise inklusive der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(7.3.) Sofern zwischen den Parteien nicht anderes vereinbart wird, hat der Teilnehmer das Entgelt durch die Zahlungsart „Vorauskasse per Banküberweisung“ an den Veranstalter zu bezahlen. Der Rechnungsbetrag ist 14 Tage vor Kursbeginn zur Zahlung fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fällig- keitstermin vereinbaren. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Geschäftskonto des Veranstalters maßgebend.

(7.4.) Aufrechnungsrechte stehen dem Teilnehmer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung des Veranstalters gegenseitig verknüpft oder von diesem anerkannt sind.

(7.5.) Soweit der Teilnehmer Unternehmer ist, ist ein Zurückbehaltungsrecht des Teilnehmer ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Teilnehmers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an den Veranstalter erforderlich.

§ 8 Teilnahmeberechtigung und Vertragsübertragung

(8.1.) Zur Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung ist nur die in der Anmeldebestätigung namentlich genannte Person berechtigt. Eine Vertragsübertragung auf einen Dritten ist nicht möglich. Eine Vertragsübertragung auf einen Dritten ist nur nach der vorherigen Zustimmung des Veranstalters möglich.

(8.2.) Sofern ein Dritter in den Vertrag zwischen Teilnehmer und Veranstalter nach vorheriger Zustimmung eintritt, haften der Dritte und der Teilnehmer als Gesamtschuldner gem. § 426 BGB für sämtliche sich aus dem Vertrag ergebenden Ansprüche, insbesondere für das Teilnahmeentgelt und etwaige durch den Eintritt des Dritten entstehende Zusatzkosten.

§ 9 Änderung oder Ausfall der Veranstaltung

(9.1.) Änderungen oder Abweichungen der Veranstaltung, betreffend Zeit, Ort, Veranstaltungsleiter und/oder Inhalt bzw. Art (z.B. Änderung des Angebots von Präsenz- auf Online-Veranstaltung), welche von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von dem Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Ab- weichungen nicht erheblich sind.

(9.2.) Der Veranstalter hat eine Änderung oder Abweichung einer Veranstaltung gemäß Ziffer 9.1. unverzüglich nach seiner Kenntnis gegenüber dem Teilnehmer zu erklären.

(9.3.) Im Falle einer erheblichen Leistungsänderung ist der Teilnehmer berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Veranstaltung aus dem Programm des Veranstalters zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche anzubieten. Der Teilnehmer hat die vorgenannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Änderung der Veran- staltung diesem gegenüber geltend zu machen.

§ 10 Rücktritt des Teilnehmers und Veranstalters

(10.1.) Der Teilnehmer kann bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ohne Angabe von Gründen und Entstehung von Kosten die gebuchte Veranstaltung stornieren. Die Stornierung hat der Teilnehmer unter Einhaltung der Stornierungsfrist in Schrift- oder Textform (per Brief oder per E-Mail) gegenüber dem Veranstalter zu erklären. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rechtzeitigkeit der Stornierung ist der Zugang der Erklärung beim Veranstalter. Ein dem Teilnehmer als Verbraucher gegebenenfalls nach Ziffer 5. zustehendes Recht, seine Buchung zu widerrufen, bleibt hiervon unberührt.

(10.2.) Ein teilweiser bzw. tageweiser Rücktritt von einer Veranstaltung sowie eine teilweise bzw. tageweise Ersatzteilnahme durch den Teilnehmer ist ausgeschlossen. Im Falle eines teilweisen bzw. tageweisen Rücktritts ist der vollständige Preis für den Lehrgang zu entrichten. Als Lehrgangsbeginn in diesem Sinne gilt der Beginn der ersten offiziellen Lerneinheit.

(10.3.) Im Falle einer Stornierung gem. Ziffer 10.1. wird der Veranstalter dem Teilnehmer bereits gezahlte Entgelte vollständig zurückerstatten. Die Erstatt- ung des Teilnahmeentgelts erfolgt innerhalb eines Zeitraums von vierzehn (14) Tagen ab Zugang der Stornierungserklärung. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, erstattet der Veranstalter dem Teilnehmer das Teilnahmeentgelt mit dem gleichen Zahlungsmittel, welches der Teilnehmer bei der Buchung der Veranstaltung verwendet hat, zurück.

(10.4.) Der Teilnehmer und der Veranstalter sind berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten.

(10.5.) Wichtige Gründe für den Veranstalter liegen insbesondere vor, wenn
die Veranstaltung aus nicht vom Veranstalter zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss;
höhere Gewalt oder eine Erkrankung des Veranstaltungsleiters vorliegt.

(10.6.) Der Veranstalter wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemühen. Schadensersatzansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu.

§ 11 Nutzungsrechte

(11.1.) Dem Veranstalter verbleiben alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte hinsichtlich der dem Teilnehmer zur Durchführung der Veranstaltung überlassenen erforderlichen Veranstaltungs- und Lehrmaterialien.

(11.2.) Alle Rechte, insbesondere die Weitergabe, Verbreitung, Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung der Veranstaltungs- und Lehrmaterialien bzw. die Aufzeichnung der Veranstaltungen oder Teile der Veranstaltung in Audio oder Video bedürfen der schriftliche Zustimmung des Veran- stalters.

(11.3.) Veranstaltungs- und Lehrmaterialien dürfen von dem Teilnehmer ausschließlich zum privaten Gebrauch genutzt werden.

(11.4.) Im Falle einer Buchung von Online-Veranstaltungen wird dem Teilnehmer das erforderliche Veranstaltungsmaterial (z.B. Präsentationen) aus- schließlich in elektronischer Form per E-Mail oder zum Download zur Verfügung gestellt. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Überlassung des Veranstaltungsmaterials in körperlicher Form, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde.

§ 12 Haftung

(12.1.) Hinsichtlich der von dem Veranstalter erbrachten Leistungen haftet dieser, seine gesetzlichen Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(12.2.) Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten besteht die Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(12.3.) Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Veranstalter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalspflichten). Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von vorstehenden Beschränkungen unberührt.

(12.4.) Im Übrigen ist eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.

(12.5.) Im Falle eines Verstoßes gegen seine Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 6.2. und 6.3. dieser AGB stellt der Teilnehmer den Veranstalter und seine Mitarbeiter bzw. Beauftragten insoweit von Ansprüchen Dritter frei, die Dritte im Zusammenhang mit einer Verletzung von Rechten gegenüber dem Veranstalter geltend machen können. Der Teilnehmer übernimmt hierbei auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Teilnehmer nicht zu vertreten ist. Der Teilnehmer ist verpflichtet, dem Veranstalter im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

§ 13 Kündigung wegen höherer Gewalt und aus verhaltensbedingten Gründen

(13.1.) Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z.B. außergewöhnliche verkehrsgefährdende Wasserstraßenzustände, Hochwasser, besondere Witterungsereignisse, Gewitter, Streik, unvorhergesehene behördliche Anordnungen oder sonstige Betriebsstörungen, etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsparteien den Vertrag kündigen. Der Teilnehmer kann auf Wunsch im Falle des Vorliegens einer nicht voraussehbaren höheren Gewalt an einer anderen, mindestens gleichwertigen Veranstaltung aus dem Programm des Veranstalters teilnehmen, sofern der Veranstalter in der Lage ist, eine solche anzubieten.

(13.2.) Das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(13.3.) Der Veranstalter kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung durch den Veran- stalter das Vertragsverhältnis nachhaltig stört oder wenn der Teilnehmer sich in einem solchem Maß vertragswidrig verhält (z.B. insbesondere bei Verstoß gegen die Sicherheitsunterweisung), dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Falle der Kündigung behält der Veranstal- ter den Anspruch auf den Veranstaltungspreis. Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die dieser aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen, einschließlich der dem Teilnehmer von den Leistungsträgern erstatteten Beiträge.

§ 14 Datenschutz

(14.1.) Der Veranstalter erhebt, verarbeitet und speichert die für die Ge- schäftsabwicklung notwendigen Daten des Teilnehmers. Der Veranstalter ist berechtigt, diese Daten an mit der Durchführung der Buchung beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Teilnehmers beachtet der Veranstalter die gesetzlichen Bestimmungen.

(14.2.) Der Teilnehmer erhält auf Anforderung jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.

(14.3.) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes neue Fassung (BDSG-neu) und des Telemediengesetzes (TMG).

(14.4.) Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der auf der Website des Veranstalters abrufbaren Datenschutzerklärung unter dem Link:
https://www.iff-meisterschule.de/datenschutzerklaerung abrufbaren Datenschutzerklärung.

(14.5.) Der Veranstalter hat an allen Bildern, Filmen und Texten, die auf seiner Website veröffentlicht werden, die Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte ist ohne die ausdrückliche Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet.

§ 15 Alternative Streitbeilegung

(15.1.) Für Teilnehmer, die Verbraucher sind, gelten die folgenden Regelungen. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

(15.2.) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

§ 16 Schlussbestimmungen

(16.1.) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

(16.2.) Ist der Teilnehmer Verbraucher und hat dieser keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Veranstalters in Köln.

(16.3.) Ist der Teilnehmer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Veranstalters in Köln. Der Veranstalter ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Teilnehmers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

Stand: 01.10.2020

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